Kommunales Förderprogramm – Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen

Seit Frühjahr 2025 können Kommunen neue Förderanträge im Kommunalen Förderprogramm stellen. Zielsetzung ist sowohl der Auf- und Ausbau kommunaler Steuerungsstrukturen als auch die Umsetzung von Maßnahmen auf kommunaler Ebene, von denen besonders sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen profitieren sollen.

Hintergrund

Das GKV-Bündnis für Gesundheit unterstützt erneut bundesweit Kommunen bei der Umsetzung gesundheitsförderlicher Projekte für vulnerable Zielgruppen. Sozial benachteiligte Personengruppen sind gewöhnlich höheren gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt und weisen geringere Bewältigungsressourcen auf. Darüber hinaus ist der Zugang zu Angeboten oftmals erschwert. Die Lebenswelt Kommune spielt bei der Erreichung dieser Gruppen eine wichtige Rolle. 

Zielgruppen

Das GKV-Bündnis für Gesundheit fördert daher kommunale lebensweltbezogene Interventionen zur Erreichung sozial benachteiligter Menschen. Im Fokus stehen insbesondere Vorhaben für:

  • Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien,
  • ältere Menschen,
  • pflegende Angehörige.

Kommunale Förderung

Kommunen können einen Zuwendungsantrag stellen, wenn ihr Vorhaben gesundheitsförderliche und/oder primärpräventive Ansätze für vulnerable Zielgruppen adressiert. Vorhaben können bis zu drei Jahre mit maximal 30.000 € pro Jahr gefördert werden (insgesamt 90.000 €).

Schnittstellen zur Bewegungsförderung bzw. zum Sport

Die Projektumsetzung kann in Kooperation mit einem kommunalansässigen Programm- bzw. Projektträger (z. B. Sportverein) erfolgen. Die Zusammenarbeit wird in einer Kooperationsvereinbarung geregelt.

Antragsprozess

Der Antragsprozess ist zweistufig aufgebaut. In Stufe I erstellt die Kommune ein Konzept für das Vorhaben und reicht dieses bei der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft des GKV-Bündnisses für Gesundheit (kurz ARGE) in ihrem Bundesland ein. Die Einreichungsfrist für die Unterlagen der Stufe I ist der 31.12.2025. Bewertet die ARGE das Vorhaben als förderfähig, stellt sie eine Empfehlung aus, einen förmlichen Zuwendungsantrag beim Projektträger Jülich einzureichen (Stufe II). Bei einer positiven Bewertung erfolgt die Förderung durch den GKV-Spitzenverband als Zuwendungsgeber für das GKV-Bündnis für Gesundheit.

Weitere Informationen

Weitere Informationen können Sie der Förderbekanntmachung auf der Seite des GKV-Bündnisses für Gesundheit entnehmen.