Landesprogramm „Hessen steht zusammen“

Titel: Landesprogramm „Hessen steht zusammen“
Förderer: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Förderbestandteil:

Das Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ hilft dort, wo Bundesprogramme nicht greifen. Es werden also insbesondere die Menschen, Vereine, Initiativen, Einrichtungen und Unternehmen in Hessen in den Blick genommen, die nicht in ausreichendem Maße von den Entlastungsmaßnahmen des Bundes erfasst werden.

Das Hilfspaket besteht aus einem eigenen Landesprogramm. Zu den konkreten Hilfen des Landesprogramms gehört die Entlastung von Vereinen, Initiativen, Verbänden und Einrichtungen im sozialen Bereich. Passgenau und subsidiär sollen beispielsweise erhöhte Energiekosten gedämpft werden, falls in den Programmen des Bundes keine zielgerichteten Härtefalllösungen vorgesehen sind.

Um die finanziellen Folgen der Energiepreissteigerungen zu minimieren, können Vereine seit März 2023 eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung in Höhe von 80 Prozent der Energiemehrkosten erhalten. Diese greift ab einer Mindesthöhe der zusätzlichen Energiekosten von 1.000 Euro und ist auf maximal 5.000 Euro gedeckelt. In besonders begründeten Härtefällen kann eine den vorgenannten Höchstbetrag übersteigende Billigkeitsleistung gewährt werden.

Der Förderzeitraum umfasst die Zeiträume vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023 (Förderphase 1) und 1. März bis 31. Dezember 2023 (Förderphase 2). Eine Antragstellung ist für beide Förderphasen bis zum 31. Mai 2024 möglich.

Zielgruppe:hessische Bevölkerung
Setting:Vereine, Initiativen, Einrichtungen und Unternehmen in Hessen
Bundes-/Landesebene:Hessenweit
Querschnittsthema:Klima und Umwelt (Energieeffizienz und -resilienz)
Weblink:www.soziales.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Schlagworte zum Thema