Titel: | Klimarichtlinie |
Förderer: | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) |
Förderbestandteil: | Gefördert werden investive Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Dabei können Kommunen mit einem maximalen Förderbetrag von 250.000 Euro, kommunale Unternehmen mit einer maximalen Fördersumme von 200.000 Euro, sowie Studien, Analysen und kommunale Informationsinitiativen mit einem maximalen Förderbetrag von 100.000 Euro finanziell unterstützt werden. Förderfähig sind z. B.:
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Zielgruppe: | Lebensphasenübergreifend |
Setting: | Kommunen |
Bundes-/Landesebene: | Landesebene |
Querschnittsthema: | Klimaschutz, Nahmobilität |
Link zur Webseite: | www.landwirtschaft.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster |
Fördemöglichkeiten