Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), Behindertengleichstellungsgesetz

Titel:

Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), Behindertengleichstellungsgesetz

Förderer: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Förderbestandteil:

Das Referat zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Hessen bietet unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Förderung inklusiver Strukturen und Maßnahmen in Hessen an. Die Förderungen richten sich an unterschiedlichste Akteure von Vereinen bis hin zu kommunalen Trägern. Die zentralen Angebote sind dabei:

  • Förderung von innovativen Projekten im Sinne der UN-BRK: Diese richtet sich an gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder Stiftungen
  • Förderung von Modellregionen Inklusion: Gefördert werden Kommunen bei der Erprobung einzelner Schwerpunkte zur Umsetzung der UN-BRK. 
  • Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote: Gefördert werden Kommunen beim Abbau physischer Barrieren vor Ort. 
  • Förderung des Baus von Einrichtungen der Behindertenhilfe: Gefördert werden Baumaßnahmen die Wohnplätze, Tagesförderstätten oder Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder der Intimsphäre in Bestandseinrichtungen
  • Förderung von Vertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen: Gefördert werden Vereine und Verbände, die sich langfristig für Menschen mit Behinderungen und der Verbesserung ihrer Lebensumstände einsetzen

Das Referat UN-BRK unterstützt in erster Linie Leuchtturmprojekte im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Dabei handelt es sich ausschließlich um Anschubfinanzierungen und nicht um dauerhafte Förderungen.

Zielgruppe:

Menschen mit Behinderung
Setting:

gemeinnützige Institutionen, Verbände der Menschen mit Behinderung

Bundes-/Landesebene: Landesebene
Querschnittsthema: Inklusion
Link zur Webseite: www.brk.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

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